Neu ab 18. September 2026: Flughafen München
An allen Sicherheitskontrollstellen des Flughafens München fällt die 100-ml-Regel weg: Du darfst Einzelbehälter bis 2 Liter im Handgepäck mitnehmen, brauchst keinen durchsichtigen Beutel mehr und musst Flüssigkeiten und Laptop nicht mehr auspacken. Größere Behälter gehören weiter ins Aufgabegepäck. An anderen Flughäfen und bei Transferkontrollen gilt meist weiter die 100-ml-Regel.
Stand: 15. September 2026 · Die EU-weiten Sicherheitsregeln zu Flüssigkeiten ändern sich mit der Einführung neuer CT-Scanner schrittweise – am Flughafen München fällt die 100-ml-Regel ab 18. September 2026 komplett weg (Details im Kasten oben). Wir aktualisieren diesen Beitrag fortlaufend – für verbindliche Auskunft bitte vor dem Flug auf bundespolizei.de oder der Website deines Abflughafens prüfen.
Wieviel Flüssigkeit darf eigentlich mit ins Flugzeug? Und gilt die 100 ml-Regel im Jahr 2026 noch? Die Antwort ist: Ja – mit wenigen, aber wichtigen Ausnahmen. An einigen deutschen Flughäfen wie Frankfurt darfst du dank neuer CT-Scanner an bestimmten Kontrollspuren inzwischen bis zu 2 Liter Flüssigkeit mitnehmen. Am Flughafen München gilt das ab 18. September 2026 sogar an allen Sicherheitskontrollstellen (Details im Kasten oben). In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wann welche Regel gilt, welche Flüssigkeiten komplett ohne Limit mit dürfen und wie du an der Sicherheitskontrolle Zeit sparst.
Die 100-ml-Regel im Handgepäck – so funktioniert sie
Seit 2006 gilt EU-weit: Flüssigkeiten im Handgepäck sind nur in Kleinmengen erlaubt. Die Regel ist einfach und leicht zu merken:
Im 1-Liter-Beutel erlaubt
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Shampoo & Duschgelmax. 100 ml pro Behälter
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Zahnpasta & Mundspülunggilt auch als Flüssigkeit
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Deo-Spray, Parfümbis 100 ml, Dose inkl. Treibmittel
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Make-up (flüssig), LippenstiftPudergrundlagen sind frei
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Cremes, Lotion, GelSonnencreme, Handcreme, Haargel
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Kontaktlinsen-Flüssigkeitgrößere Mengen mit Attest
Verboten im Handgepäck
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Getränkeflaschen > 100 mlvor Security austrinken oder entsorgen
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Alkohol > 70 Vol.%generell verboten, auch im Koffer
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Sprays > 100 mlHaarspray, Insektenspray, Reiniger
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Feuerzeugbenzin, GasGefahrgut – generell verboten
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Nagellackentferner (Aceton)in größeren Mengen verboten
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Sauerkraut, Joghurt, Suppen> 100 ml zählen als Flüssigkeit
Ausnahmen dürfen zusätzlich mit: Babynahrung in benötigter Menge, lebensnotwendige Medikamente (mit Rezept oder Attest) und Duty-Free-Einküfe im versiegelten STEB-Beutel mit Kassenbon – alle drei außerhalb des 1-Liter-Beutels.
- Max. 100 ml pro Behälter (entscheidend ist das aufgedruckte Fassungsvermögen, nicht der Füllstand)
- Alle Behälter zusammen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Volumen
- Ein Beutel pro Person – und der muss sich vollständig verschließen lassen
- Beutel bei der Sicherheitskontrolle separat aus dem Handgepäck nehmen und in die Wanne legen
Wichtig: Auch wenn dein 200-ml-Behälter nur zur Hälfte gefüllt ist – er wird abgenommen. Maßgeblich ist immer die aufgedruckte Füllmenge. Für unterwegs lohnen sich daher wiederverwendbare 100-ml-Reiseflaschen, die du vor jedem Flug neu befüllen kannst.
Was zählt überhaupt als „Flüssigkeit"?
Der Begriff ist breiter, als viele denken. Laut Bundespolizei fällt alles unter die 100-ml-Regel, was bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz ist. Diese Kandidaten werden am häufigsten vergessen:
- Zahnpasta, Handcreme, Sonnencreme, Lippenbalsam
- Mascara, Nagellack, Eyeliner, Foundation (flüssig)
- Haargel, Haarspray, Schaumfestiger, Rasierschaum, Rasiergel
- Deo-Roller, Deo-Spray, Parfum, Eau de Toilette
- Kontaktlinsen-Lösung, Augentropfen
- Joghurt, Marmelade, Honig, Senf, Schokoaufstrich
- Wasser-, Saft-, Limonaden- und Tee-Flaschen (auch angebrochen)
- Konserven mit flüssigem Inhalt, Suppen
Der 1-Liter-Klarsichtbeutel – Anforderungen
Der Beutel ist kein Detail, sondern Pflicht. Wird er nicht vorgezeigt, landen deine Flüssigkeiten im Zweifel im Müll. Ausnahme: Am Flughafen München entfällt der Beutel ab 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen (siehe Kasten oben).
- Material: transparent, damit die Inhalte erkennbar sind
- Volumen: maximal 1 Liter (ca. 20 × 20 cm oder 15 × 25 cm)
- Verschluss: wiederverschließbar (Zipper oder Druckverschluss, kein Knoten)
- Anzahl: ein Beutel pro Person
- Zustand: vollständig verschließbar – quillt er auf, musst du umpacken
Handelsübliche Gefrierbeutel mit Zipper funktionieren genauso gut wie die offiziell angebotenen Beutel am Flughafen. Ein mehrfach verwendbares Flugbeutel-Set ist die nachhaltigere und praktische Variante – viele Modelle enthalten gleich passende Nachfüllflaschen.
Ausnahme 1: Babynahrung
Reist du mit einem Säugling oder Kleinkind, sind Flüssigkeiten ohne Mengenbegrenzung erlaubt, solange sie für die Reise benötigt werden:
- Muttermilch, Säuglingsnahrung, Trinkwasser für Babys
- Flüssige Babykost (Breie, Gläschen, Saft)
- Auch mehr als 100 ml pro Behälter möglich
Das Kontrollpersonal kann stichprobenartig prüfen – rechne also mit einem kurzen Test oder einer Geruchsprobe. Am besten meldest du die Babynahrung von dir aus beim Einlegen in die Wanne.
Ausnahme 2: Medikamente
Flüssige Medikamente, die du während der Reise einnehmen musst, sind ebenfalls ohne 100-ml-Begrenzung erlaubt. Dazu zählen:
- Insulin + Zubehör
- Asthma-Sprays
- Nasensprays, Hustensaft, flüssige Schmerzmittel
- Augentropfen, Ohrentropfen
- Spezial-Diätnahrung bei Allergien oder Erkrankungen
Tipp: Führe möglichst die Originalverpackung mit Beipackzettel mit und lass dir vom Arzt ein kurzes Attest ausstellen – gerade bei größeren Mengen oder Fertigspritzen beschleunigt das die Kontrolle enorm. Ein englisch-sprachiges Attest ist bei Reisen außerhalb der EU Gold wert.
Ausnahme 3: Duty-Free-Einkäufe (STEB)
Nach der Sicherheitskontrolle im Duty-Free gekaufte Flüssigkeiten (Wein, Spirituosen, Parfum etc.) darfst du auch über 100 ml im Handgepäck transportieren. Entscheidend ist der STEB (Security Tamper Evident Bag) – das ist der versiegelte Beutel mit rotem Rand, den du an der Kasse bekommst:
- Beutel darf bis zum Endziel nicht geöffnet werden
- Kaufbeleg bleibt sichtbar im Beutel
- Bei einem Umstieg außerhalb der EU (z.B. Dubai, Istanbul) kann der STEB im Transit trotzdem eingezogen werden – dort gelten andere Regeln
- Bei Umstieg innerhalb der EU meldest du den versiegelten Beutel, damit er in einen neuen STEB umverpackt wird
CT-Scanner: 2 Liter an ausgewählten Kontrollen – und ab 18.09.2026 an allen Kontrollstellen in München
Seit 2024/2025 sind an mehreren deutschen Flughäfen moderne Computer-Tomographie-Scanner (CT) im Einsatz, die Flüssigkeiten zuverlässig erkennen können. An diesen Kontrollspuren darfst du Flüssigkeiten bis zu 2 Liter je Einzelbehälter mitnehmen und musst Laptop und Flüssigkeiten nicht mehr auspacken. Eine Gesamtmengen-Grenze pro Person ist an keinem der Flughäfen offiziell dokumentiert.
Flughafen Frankfurt (FRA)
- Die meisten Kontrollen in Terminal 1 sowie alle Kontrollen in Terminal 3 sind inzwischen auf CT umgestellt (bis 2 Liter je Behälter)
- An Sonder- und Transferkontrollstellen sowie den Kontrollen C1/C2/C4/C6 gilt weiterhin die 100-ml-Regel
- Ob deine Spur CT-Scanner hat, siehst du am Schild vor der Kontrolle
Flughafen München (MUC)
- Ab 18. September 2026 gilt die 2-Liter-Grenze laut Bayerischem Staatsministerium und dem Flughafen an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen – nicht mehr nur an einzelnen Spuren (Details im Kasten oben)
- Bis zu diesem Stichtag kann dich die Kontrolle noch einer klassischen Spur mit 100-ml-Regel zuweisen
Achtung: Die 2-Liter-Grenze gilt an den meisten Flughäfen nur an den jeweils freigegebenen Kontrollstellen – nur in München gilt sie ab 18. September 2026 flächendeckend an allen Kontrollstellen. Eine Übersicht mit Primärquellen findest du in der Tabelle weiter unten. Plane im Zweifel immer mit 100 ml, dann erlebst du keine böse Überraschung.
Rückflug und Umsteigen: Warum dir die Münchner Regel nicht überall hilft
Maßgeblich ist immer die Regel der Kontrollstelle, an der du gerade stehst – nicht die deines Abflughafens. Fliegst du von München mit einer 1,5-Liter-Flasche los und musst am Umsteigeflughafen durch eine erneute Sicherheitskontrolle, greift dort oft wieder die 100-ml-Regel. Frankfurt weist ausdrücklich darauf hin, dass an seinen Transferkontrollstellen für umsteigende Passagiere weiter 100 ml gelten. Am Flughafen Zürich gilt die 2-Liter-Grenze nur für lokal abfliegende Passagiere; bei Transferverbindungen ist erneut die Sicherheitskontrolle mit den dortigen Regeln zu durchlaufen. Auch London Heathrow weist Reisende ausdrücklich darauf hin, vor der Rückreise die Regeln des jeweils anderen Flughafens zu prüfen. Das Bayerische Staatsministerium empfiehlt daher: Wer einen Anschlussflug hat, sollte sich vorab über die am Umsteigeflughafen geltenden Bestimmungen informieren.
Laut Presse, nicht von Flughafen oder Ministerium offiziell bestätigt: Eine Umsteiger-Kontrollstelle im Satellitengebäude in München soll erst bis Mai 2027 umgerüstet werden. Amtliche Quellen sprechen dagegen von „sämtlichen Sicherheitskontrollstellen" bzw. „allen Sicherheitskontrollpunkten" ab dem 18. September 2026 – wir kennzeichnen den Presse-Hinweis deshalb ausdrücklich als ungeprüft und aktualisieren, sobald es eine offizielle Bestätigung gibt.
Wo gilt was? (Stand 15. September 2026)
| Flughafen | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| München (MUC) | Ab 18.09.2026 an allen Kontrollstellen bis 2 l je Behälter | StMB 14.09.2026 · munich-airport.de |
| Nürnberg (NUE) | Bereits seit Mai 2026 aufgehoben (erster deutscher Flughafen) | StMB 14.09.2026 |
| Frankfurt (FRA) | Teilweise: meiste Kontrollen T1 + alle T3 bis 2 l; Transfer- und Sonderkontrollen sowie C1/C2/C4/C6 weiter 100 ml | frankfurt-airport.com |
| London Heathrow (LHR) | Eigene UK-Regel (nicht EU): Terminal 2–5 bis 2 l, kein Beutel mehr nötig | heathrow.com |
| Dublin (DUB) | 100-ml-Grenze entfällt, Behälter bis 2 l, kein Beutel mehr nötig | dublinairport.com |
| Zürich (ZRH) | Nur lokal abfliegende Passagiere bis 2 l; Transferkontrollen weiter 100 ml | Flughafen Zürich Newsroom 22.06.2026 |
| Rom Fiumicino (FCO) | Bis 2 l, außer Flüge in die USA und nach Israel | ENAC 05.08.2025 |
| Mailand Linate (LIN) | Bis 2 l | ENAC 05.08.2025 |
| Mailand Malpensa (MXP) | Terminal 1 bis 2 l; Terminal 2 weiter 100 ml (außer Fast Track) | ENAC 05.08.2025 |
| Köln/Bonn (CGN), Wien (VIE) | Zentrale Kontrollen laut Presse mittlerweile auf CT umgestellt: CGN Terminal 1 komplett, VIE seit 03.07.2026 an allen Terminals – jeweils bis 2 l – laut Presse, bitte prüfen | diverse Medienberichte 2026 |
| Berlin (BER), Stuttgart (STR) | Laut Presse nur teilweise mit CT-Kontrollen ausgestattet, 100-ml-Regel vielerorts weiter Standard – laut Presse, bitte prüfen | diverse Medienberichte 2026 |
Ohne Gewähr, Stand 15. September 2026 – bitte prüfe die Angaben deines Abflug- oder Umsteigeflughafens direkt bei Flughafen bzw. Airline vor Reiseantritt.
Sicherheitskontrolle: So läuft sie mit Flüssigkeiten ab
- Vor der Kontrolle: Flugbeutel aus dem Handgepäck nehmen und griffbereit halten
- In die Wanne legen: Beutel offen, eventuell Babynahrung und Medikamente separat anmelden
- Laptop und Großelektronik separat (außer an CT-Spuren)
- Nach dem Scan: Beutel wieder einpacken, weiter zum Gate
Du sparst merklich Zeit, wenn du schon zuhause sauber vorpackst: ein einziger Griff zum Flugbeutel statt hektisches Auspacken in der Schlange. Reisende, die nur mit Handgepäck reisen, profitieren davon besonders.
Was besser ins Aufgabegepäck kommt
Nicht alles, was flüssig ist, muss überhaupt ins Handgepäck. Bei diesen Dingen ist das Aufgabegepäck meist entspannter:
- Volle Shampoo-, Dusch- und Cremedosen
- Mitgebrachtes Olivenöl, Wein, Marmeladengläser aus dem Urlaub
- Große Parfumflaschen
- Reinigungs- und Waschmittel (generell empfehlenswert)
- Selbstgemachtes, wenn nicht in 100-ml-Portionen umgefüllt
Achtung: Auch im Aufgabegepäck gibt es Mengengrenzen für Alkohol (über 70% Vol. nicht zulässig, 24–70% bis 5 Liter pro Person) und ein komplettes Verbot für Feuerzeugbenzin, Spray-Patronen oder stark entzündliche Mittel.
Vergleich: Flüssigkeiten bei den Airlines
Die 100-ml-Regel ist die EU-weite gesetzliche Grundregel – sie gilt grundsätzlich bei jeder Airline gleich, unabhängig vom Ticket. Ausnahme: Am Flughafen München entfällt die Regel inklusive 1-Liter-Beutel ab 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen (siehe Kasten oben). Unterschiede gibt es außerdem beim Handgepäck-Format:
| Airline | Flüssigkeitsregel | Flugbeutel-Pflicht |
|---|---|---|
| Ryanair | max. 100 ml pro Behälter | 1-Liter-Beutel |
| Lufthansa | max. 100 ml pro Behälter | 1-Liter-Beutel |
| Eurowings | max. 100 ml pro Behälter | 1-Liter-Beutel |
| Easyjet | max. 100 ml pro Behälter | 1-Liter-Beutel |
| Wizz Air | max. 100 ml pro Behälter | 1-Liter-Beutel |
Für die genauen Handgepäck-Maße der einzelnen Airlines lohnt ein Blick in unsere Ratgeber: Ryanair Handgepäck 2026 und den Ablauf am Flughafen.
Checkliste: Flüssigkeiten für den nächsten Flug
- Wiederverwendbare 100-ml-Flaschen kaufen oder Set mitnehmen
- Kulturbeutel in 100-ml-Portionen umfüllen (Shampoo, Duschgel, Creme)
- 1-Liter-Zipperbeutel bereitlegen
- Medikamente + Attest + Originalverpackung einpacken
- Bei Baby: Nahrung ohne Mengenbegrenzung, beim Check-in ansprechen
- Duty-Free-Käufe im STEB-Beutel lassen bis zum Zielflughafen
- Am Flughafen: Flugbeutel oben im Handgepäck verstauen für schnellen Zugriff
Häufige Fragen zu Flüssigkeiten im Handgepäck
Gilt die 100-ml-Regel 2026 noch?
Ja, die 100-ml-Regel ist weiterhin der EU-Standard für Flughäfen ohne zugelassene CT-Technik. Ausnahmen mit größeren Behältern (meist bis 2 Liter je Behälter) gibt es an einzelnen Kontrollstellen, zum Beispiel in Frankfurt. Am Flughafen München fällt die 100-ml-Regel ab 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen komplett weg – für Anschlussflüge über andere Flughäfen gilt dort aber wieder deren eigene Regel.
Darf ich Zahnpasta oder Deo ins Handgepäck mitnehmen?
Ja, sofern der Behälter maximal 100 ml fasst. Das gilt auch für Cremes, Gele, Haarspray und andere pastöse oder cremige Produkte. Alle Behälter müssen im 1-Liter-Klarsichtbeutel verstaut sein – Ausnahme: Am Flughafen München entfällt das ab 18. September 2026 (siehe Kasten oben), an einzelnen Kontrollen anderer Flughäfen mit zugelassenen CT-Scannern ebenfalls (siehe Tabelle weiter oben).
Wie viel Flüssigkeit darf ich bei Babys mitnehmen?
Für Babynahrung und Muttermilch gibt es keine Mengenbegrenzung, solange sie während der Reise benötigt wird. Gleiches gilt für flüssige Babykost. Das Kontrollpersonal darf Proben stichprobenartig prüfen – melde die Flüssigkeiten beim Einlegen in die Wanne.
Was gilt für flüssige Medikamente?
Medikamente, die du während der Reise brauchst, dürfen auch über 100 ml mit ins Handgepäck. Nimm sie in Originalverpackung mit Beipackzettel und idealerweise einem kurzen ärztlichen Attest mit – bei Reisen außerhalb der EU in englischer Sprache.
Was passiert mit Duty-Free-Flüssigkeiten bei einem Umstieg?
Innerhalb der EU darfst du sie im versiegelten STEB-Beutel mitnehmen. Bei Umstieg außerhalb der EU (z. B. Dubai, London, Istanbul) gelten teils andere Regeln – der STEB kann dort eingezogen werden. Informiere dich vorab auf der Website deines Umsteige-Flughafens.
Darf ich eine leere Wasserflasche mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen?
Ja. Eine vollständig leere Flasche ist keine Flüssigkeit und wird akzeptiert. Nach der Kontrolle kannst du sie an fast jedem Flughafen kostenlos an Wasserspendern wieder auffüllen – spart Geld und Plastik.
Gilt die neue 2-Liter-Regel für alle Flüge ab München?
Für den Start am Flughafen München gilt die Aufhebung der 100-ml-Regel laut Bayerischem Staatsministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr ab 18. September 2026 an sämtlichen Sicherheitskontrollstellen. Ob es Sonderfälle gibt – etwa bei einzelnen Zielen wie den USA oder Israel, wie sie z. B. am Flughafen Rom-Fiumicino ausgenommen sind – ist für München nicht offiziell dokumentiert und deshalb nicht flächendeckend belegt. Für Anschlussflüge über andere Flughäfen gilt ohnehin deren eigene Regel.
Was passiert, wenn ich in München starte und woanders umsteigen muss?
Für die Kontrolle am Umsteigeflughafen gilt dessen eigene Regel, nicht die aus München. An vielen Transferkontrollstellen – etwa in Frankfurt oder Zürich – bleibt die 100-ml-Regel bestehen. Informiere dich vor dem Abflug über die Bestimmungen deines Umsteigeflughafens.




























